Funktionsweise

Das war die Funktionsweise der Jungen Grünen

Die “Jungen Grünen” waren basisdemokratisch organisiert. Jede Person konnte sich beteiligen und einbringen. Die Bundesorganisation gliederte sich in mehrere Landesorganisationen, die wiederum in Bezirksgruppen gegliedert waren. Mitglieder der Jungen Grünen waren nicht automatisch Mitglieder der Mutterpartei Die Grünen – Die Grüne Alternative. Ein bundesweites Mindestalter gab es nicht. In einigen Länderorganisationen durften die Mitglieder das Höchstalter von 28 Jahren nicht überschreiten, bundesweit nicht das Alter von 30 Jahren.

Bundeskongress

Das höchste beschlussfassende Organ der Jungen Grünen war der Bundeskongress. Alle Mitglieder der Länderorganisationen und der Bundesorganisation waren stimmberechtigt. Der Bundeskongress entscheidet über Grundsatzprogramme, wählt den Bundesvorstand, die Rechnungsprüfer und die Vorsitzende des Schiedsgerichts. Der Bundeskongress entschied zudem über den Jahresvorhabenplan und kontrollierte den Vorstand. Am Bundeskongress konnte jedes Mitglied Anträge einreichen. Der Bundeskongress fand zumindest einmal im Jahr statt.

Bundesausschuss

Der Bundesausschuss (BA) bestand aus je zwei Delegierten der Landesorganisationen und einem Delegiertem je Ortsgruppe. Er tagte zumindest zweimal im Jahr und beschloss den Budgetvorschlag für den Bundeskongress. Er kontrollierte die Arbeit des Bundesvorstands, kann dessen Mitglieder suspendieren und Mitglieder kooptieren, wenn Bundesvorstandsmitglieder aus diesem ausscheiden. Die Wahl des organisatorischen Bundesgeschäftsführers muss durch den BA bestätigt werden. Die wichtigste Komponente war aber die Koordinierung und Vernetzung zwischen den Bundesländerorganisationen.

Bundesvorstand

Der Bundesvorstand war das ausführende Gremium der Bundesorganisation. Er wurde jeweils für ein Jahr gewählt und bestand aus vier bis sieben Mitgliedern (zuletzt: sieben). Es gab einen Sprecher, einen Finanzreferenten, einen politischen Geschäftsführer und zwei bis vier weitere Vorstandsmitglieder. Der Bundesvorstand leitete die operative Ebene der Jungen Grünen. Der BV kümmerte sich unter anderem um die Formalitäten, die Buchhaltung, die Durchführung von Projekten und die Öffentlichkeitsarbeit.

Landesvorstände

Die Landesvorstände der jeweiligen Länderorganisationen wurden durch die Mitglieder der Länder jährlich gewählt. Der Landesvorstand bestand aus meistens vier bis sechs Mitgliedern, wobei zumindest eine Person als Landessprecher*in fungierte. Das Team des Landesvorstands pflegte Kontakte zur Landespartei und sah sich als Schnittstelle zwischen Ortsgruppe und Bundesorganisation. Gemeinsam mit den Mitgliedern organisierte der Landesvorstand Veranstaltungen und Seminare und betrieb Öffentlichkeitsarbeit im regionalen Zuständigkeitsbereich.

Bezirksgruppen

Als erste Anlaufstelle für die Mitarbeit fungierte meistens die Bezirksgruppe. Diese konnte eine anerkannte Bezirksgruppe werden, sofern sie den Statuten der Jungen Grünen zustimmte. Die Bezirksgruppen organisierten sich selbst. Sie veranstalteten regionale Aktionen und betrieben Öffentlichkeitsarbeit.

Landesorganisation Gründung Bezirksgruppen
Steiermark
1995
Graz, Leoben, Bruck an der Mur, Kapfenberg
Niederösterreich
2005
Wiener Neustadt, Baden, Mödling, Schwechat, Purkersdorf, Amstetten, Korneuburg, Tulln, Krems, St. Pölten
Vorarlberg
2008
Feldkirch, Dornbirn, Bregenz
Burgenland
2011
Eisenstadt, Güssing, Oberwart
Salzburg
2013
Pinzgau, Pongau, Stadt Salzburg
Tirol
2013
Innsbruck, Schwaz, Telfs, Kufstein
Oberösterreich
2014
Linz, Vöcklabruck, Wels, Braunau, Eferding, Freistadt, Grieskirchen, Ried im Innkreis, Steyr, Kirchdorf, Gmunden
Wien
2014
Hietzing, Landstraße, Leopoldstadt, Währing, Neubau, Ottakring, Rudolfsheim-Fünfhaus, Wieden
Kärnten/Koroska
2016
Klagenfurt/Celovec, Villach/Beljak, Spittal an der Drau